Förderung für energetische Sanierung und Einbruchschutz
Viele Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden können staatlich gefördert werden. Besonders interessant sind Förderungen in den Bereichen Wärmedämmung / energetische Sanierung sowie Einbruchschutz. Je nach Maßnahme kommen dafür Programme der KfW oder der BAFA in Frage. Wichtig: Förderanträge müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
1) Förderung für Isolation / energetische Sanierung
Für Maßnahmen zur energetischen Verbesserung eines bestehenden Wohngebäudes gibt es Fördermöglichkeiten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel an Fenstern, Außentüren oder vergleichbaren Bauteilen, werden über die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle abgewickelt. Förderfähig sind laut BAFA Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kann sich die Förderung zusätzlich erhöhen.
Im offiziellen KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen werden unter anderem folgende Maßnahmen genannt:
- Austausch oder Einbau neuer Fenster
- Austausch oder Einbau neuer Fenstertüren
- Austausch oder Erneuerung von Außentüren
- Abdichtung von Fugen
- Dämmung und Ertüchtigung von Rollladenkästen
begleitende Nebenarbeiten im direkten Zusammenhang mit der Maßnahme
Wer sein Gebäude umfassend energetisch saniert, kann statt einer Einzelmaßnahme auch die KfW-Förderung Wohngebäude Kredit 261 nutzen. Dabei sind für Effizienzhäuser Kredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit möglich, mit Tilgungszuschüssen je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe
.
2) Förderung für Einbruchschutz
Für Maßnahmen zum Einbruchschutz ist aktuell vor allem der KfW-Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" relevant. Dieses Programm kann auch dann genutzt werden, wenn es nicht um Barriereabbau, sondern gezielt um mehr Sicherheit gegen Einbruch geht. Gefördert werden Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Das Alter der Antragsteller spielt dabei keine Rolle.
Zu den auf der KfW-Seite ausdrücklich genannten Maßnahmen gehören unter anderem:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Nachrüstsysteme für Türen
- einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren
- einbruchhemmende Garagentore und Garagenzugänge
- ergänzende Sicherungstechnik wie bestimmte Alarm- und Schutzsysteme
Die KfW empfiehlt bei Fenstern mindestens Widerstandsklasse RC 2. Außerdem ist ein fachgerechter Einbau durch ein Fachunternehmen wichtig.
Wichtiger Hinweis für Kunden
Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird, hängt immer vom konkreten Vorhaben, den technischen Anforderungen und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab. Förderprogramme können geändert, pausiert oder neu strukturiert werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Unsere Empfehlung:
Wer ohnehin Fenster, Außentüren oder andere Bauteile modernisieren möchte, sollte die Themen Energieeinsparung und Einbruchschutz direkt gemeinsam betrachten. In vielen Fällen lassen sich Komfort, Sicherheit und Effizienz sinnvoll miteinander verbinden.
